Barrierefreiheit im Web wird Pflicht – Sind Sie betroffen?

Barrierefreie Webseiten

Barrierefreiheit im Web wird Pflicht – Sind Sie betroffen?

Was Unternehmen jetzt wissen und tun müssen

Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft – ein Gesetz, das für viele Unternehmen zur Pflicht macht, ihre Websites und digitalen Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Ziel ist es, Menschen mit Einschränkungen einen gleichwertigen Zugang zu digitalen Angeboten zu ermöglichen.

Was bedeutet Barrierefreiheit im Web?

Eine barrierefreie Website ist so gestaltet, dass sie von allen Menschen genutzt werden kann – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen. Das betrifft unter anderem:

  • Menschen mit Sehbehinderung (z. B. durch Bildschirmleser)
  • Menschen mit motorischen Einschränkungen (z. B. durch Tastaturnavigation)
  • Menschen mit kognitiven Einschränkungen
  • Menschen mit Hörbehinderung

Barrierefreiheit umfasst viele Aspekte – von einer klaren Struktur, ausreichenden Kontrasten, alternativen Texten für Bilder bis hin zur Bedienbarkeit per Tastatur.


Wen betrifft das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz konkret?

Das Gesetz gilt für private Unternehmen, die bestimmte digitale Produkte oder Dienstleistungen anbieten. Hier ist eine Checkliste zur schnellen Orientierung:


Checkliste: Bin ich betroffen?

Sie unterliegen dem BFSG, wenn mindestens einer der folgenden Punkte auf Ihr Unternehmen zutrifft:

  1. 🔹 Sie verkaufen Produkte oder Dienstleistungen über eine Website oder App.
    Beispiel: Online-Shop, Buchungssystem, digitale Vertragsabschlüsse.
  2. 🔹 Sie bieten digitale Dienstleistungen mit direkter Kundeninteraktion an.
    Beispiel: Online-Banking, Ticketbuchung, Lieferdienste, Kundenportale.
  3. 🔹 Ihre Dienstleistungen sind in der EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) genannt.
    Darunter fallen z. B.:

    • E-Commerce-Dienste
    • Telekommunikationsdienste
    • Bankdienstleistungen
    • E-Reader
    • Selbstbedienungsterminals (z. B. Fahrkartenautomaten)
  4. 🔹 Ihr Unternehmen beschäftigt mehr als 10 Mitarbeitende ODER erzielt mehr als 2 Mio. EUR Jahresumsatz.
  5. 🔹 Sie wollen zukunftssicher agieren und rechtliche Risiken vermeiden.
    Selbst wenn Ihr Unternehmen heute (noch) nicht direkt betroffen ist, ist Barrierefreiheit ein Qualitätsmerkmal mit wachsender Bedeutung – auch im Hinblick auf SEO, Nutzerfreundlichkeit und Markenimage.

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Was passiert bei Nichteinhaltung?

Verstöße gegen das BFSG können ab Mitte 2025 mit Bußgeldern geahndet werden. Kontrolliert wird durch Marktüberwachungsbehörden und Verbraucherverbände. Bei Verstößen können auch Abmahnungen drohen. Es wird also ernst.


Was Sie jetzt tun sollten

Ich empfehle Ihnen, Ihre bestehende Website rechtzeitig prüfen und ggf. auf Barrierefreiheit umstellen zu lassen. Damit sichern Sie sich nicht nur rechtlich ab, sondern verbessern auch die Zugänglichkeit und Benutzerfreundlichkeit Ihrer digitalen Angebote.

Als Webdesign-Agentur mit Blick für praktikable und DSGVO-konforme Lösungen biete ich Ihnen:

  • Barrierefreiheits-Check Ihrer Website
  • Beratung zu gesetzlichen Anforderungen (keine Rechtsberatung)
  • Technische Umsetzung der notwendigen Anpassungen
  • Lösungen, die auch gestalterisch überzeugen

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Gerne prüfe ich, ob und in welchem Umfang Ihre Website betroffen ist.

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Bleiben Sie einen Schritt voraus – machen Sie Ihre Website barrierefrei.



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